Kraftfahrzeuge

§ 31 KFG

Wodurch kann eine Einzelgenehmigung eines Kfz erforderlich sein? Wenn kein CoC und kein österreichischer Typenschein vorhanden ist.

 

Was ist zu tun?

Zuerst mit der zuständigen Behörde (Landesregierung / Landesprüfstelle des Wohnsitz - Bundeslandes) Kontakt aufnehmen, für OÖ.: Tel.: 0732 / 7720-13501. Das Gutachten des Sachverständigen kann erforderlich sein, wenn das Fahrzeug vom Originalzustand abweicht oder die Behörde nicht auf die benötigten Fahrzeugdaten zugreifen kann.

 

§ 33 KFG

Wodurch kann eine Eintragung von Änderungen am Kfz erforderlich sein?

Alle Änderungen, die Daten in den Fahrzeugpapieren betreffen, wie z.B. Reifendimensionen, Hauptabmessungen, Bremsanlagen etc. Nicht erforderlich ist eine Begutachtung z.B. bei Verwendung von Austausch- Schalldämpfern, wenn diese mit einem e - Prüfzeichen versehen sind, vom Hersteller für das Fahrzeug freigegeben worden sind und das Produktkärtchen immer mitgeführt wird.

 

Achtung bei Änderungen an der Beleuchtung!

E - Prüfzeichen reichen nicht immer aus, auch der Verwendungszweck ist wichtig!

Z.B.: Zusatzscheinwerfer nicht als Hauptscheinwerfer verwendbar.